In Familien mit Suchterkrankungen sind Kinder unter Umständen besonderen Gefahren ausgesetzt. Deshalb liegt uns das Wohl der Kinder auch besonders am Herzen. Die CaSu Caritas Suchthilfe e.V. hat dazu eine Handreichung erarbeitet, die für uns die Grundlage unserer Sicht und Handlungsweise darstellt. (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3)
Ein Problem bei der Umsetzung des Kindeswohles ist der Ausgleich zwischen der Schweigepflicht zum Schutze unseres Beratungsverhältnisses auf der einen Seite und die Meldepflicht zum Schutze der Kinder auf der anderen Seite.
Wir haben dazu eine Vorgehensweise entwickelt, die vom ersten Kontakt an auf Transparenz, Partnerschaft und Verbindlichkeit setzt. Damit machen wir sehr gute Erfahrungen.

