Woran merke ich, dass ich abhängig oder süchtig bin?
Sucht hat viele Gesichter, deswegen kann man diese Frage nur für den Einzelfall zufrieden stellend beantworten. Einer Antwort auf diese Frage kann man sich am besten in einem persönlichen Gespräch annähern. Ganz allgemein kann man aber zwischen seelischer und körperlicher Abhängigkeit unterscheiden. Meist entwickelt sich zunächst eine seelische Abhängigkeit und durch den fortwährenden Substanzgebrauch kommt später die körperliche Abhängigkeit hinzu. Bei der seelischen Abhängigkeit wird das Suchtmittel zum Dreh- und Angelpunkt aller Handlungen, Gedanken und Gefühle. Sie ist von Außenstehenden nicht direkt beobachtbar, sondern nur aus dem Verhalten indirekt erschließbar. Für den Betreffenden selbst kann sie sich in dem schier unwiderstehlichen Drang, Alkohol oder eben ein anderes Suchtmittel zu konsumieren, zeigen. Sie ist der Hauptgrund dafür, dass Abhängige immer wieder in ihr altes Verhalten zurückfallen, selbst wenn sie Tage, Wochen oder sogar Jahre ohne Suchtmittel gelebt haben. Die körperliche Abhängigkeit ist das Ergebnis eines Anpassungsprozesses. Der Organismus reagiert auf die ständige Zufuhr des Suchtmittels mit einer Veränderung des Stoffwechsels. Wird das Suchtmittel dann abrupt entzogen, kommt es je nach Substanz zu unangenehmen bis schmerzhaften oder gar lebensgefährlichen Entzugserscheinungen. Anlass zu einem Kontakt zu einer Fachstelle, wie die Beratungsstelle eine ist, kann einfach auch nur das eigene Gefühl sein, dass etwas nicht stimmt mit mir im Hinblick auf meinen Konsum oder ein bestimmtes
Sucht – Verhalten.
Ich glaube ich habe ein Problem mit Glücksspiel – Automaten, Online Poker, Wetten oder ähnlichem – wo kann ich Hilfe bekommen?
Bei uns – wir beraten, vermitteln und behandeln Personen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten
Für Einschätzung des eigenen Konsums siehe „Selbsttest“.
Was mache ich, wenn ich bei Angehörigen oder Bekannten eine Abhängigkeit vermute oder bemerke?
Grundsätzlich müssen abhängige Menschen selbst zu dem Entschluss kommen, an ihrer Situation etwas ändern zu wollen. Versuche von anderen aus dem persönlichen Umfeld, das Suchtverhalten direkt zu beeinflussen oder gar das Suchtmittel zu entziehen, werden meist scheitern und immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen sein. Allerdings können Sie jedoch versuchen, die Vorraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ihre Angehörigen / Bekannten Hilfe annehmen und gesunden. Hierzu müssen Sie den Mut finden, einen gänzlich anderen Weg einzuschlagen und sich von gegenseitigen Beschuldigungen und Debatten loslösen. Dazu gehört, dass Sie dem oder der Betreffenden immer wieder eine Rückmeldung geben über sein Verhalten, die Veränderungen, die Sie wahrnehmen: Ich sehe, dass…Ich empfinde, dass…Ich erlebe die und die Veränderung… Für mich bedeutet Dein Verhalten…
Diese eher kurzen Mittelungen in der Ich-Form sollten Sie nur dann machen, wenn Ihr Angehöriger oder Partner auch aufnahmebereit ist. Sinnvoll ist es auch, dass Sie nicht länger Aufgaben und Verantwortung der / des Betreffenden übernehmen und sie / ihn die Aufgaben des täglichen Lebens wieder spüren lassen. Werden Fehlleistungen wieder spürbar oder sichtbar, wird der oder die Betreffende wahrscheinlich eher die Veranlassung haben, nicht nur seine / ihre eigene Sicht der Dinge wahrzunehmen und sein / ihr Verhalten zu ändern.
Als Angehörige ist es oft sehr schweirig, gewohnte Abläufe zu verändern. deshalb bieten wir auch Ihnen fachliche Hilfe an. Es gibt z.B. auch für Angehörige Selbsthilfegruppen.
Mein Partner, meine Partnerin, mein Kind, mein Elternteil trinkt zu viel, konsumiert Drogen, verspielt sein Geld, sitzt den ganzen Tag vor dem Computer… - ich habe Fragen dazu – bekomme ich bei Ihnen Antworten?
Ja, als Suchtberatungsstelle sind wir auch für Angehörige Ansprechpartner – der/die Betroffene muss nicht zu uns kommen, damit auch Sie beraten werden können. Machen Sie einen Termin bei uns aus oder kommen Sie in die offene Sprechstunde.
Muss ich ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich mir als Angehörige (r) Hilfe hole oder mich in einer Beratungsstelle informiere? Verrate ich den / die Betroffene(n), wenn ich es verheimliche?
Wenn Sie sich in einer Beratungsstelle, bei einem Arzt oder in einer Selbsthilfegruppe informieren wollen, bedeutet das nicht, dass Sie ihre(n) Angehörige(n) innerlich abschreiben oder gar verraten. Es ist allerdings gut möglich, dass Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert werden, falls Sie mit ihr / ihm über dieses Vorhaben sprechen. Machen Sie sich jedoch bitte klar, dass diese Situation Sie sehr belastet und viel Kraft kostet. Wenn Sie selbst Hilfe wünschen, haben Sie auch ein Recht darauf. Dies zeigt auch, dass Sie nicht länger auf ein Wunder warten, sondern aktiv werden wollen, um Ihre eigene und vielleicht auch indirekt die Lebenssituation eines Menschen, dem Sie sich verbunden fühlen, zum Besseren hinzuwenden.
Wann ist jemand geheilt?
Im Zusammenhang mit Abhängigkeit spricht man in der Regel nicht von einer Heilung. Ziel ist es meist, eine zufrieden stellende Abstinenz zu erreichen, die der oder die Betreffende als eine Bereicherung seines Lebens betrachtet. Daneben kann es aber auch ein anderes Ziel sein, das zwischen Berater/in und Ihnen vereinbart wird und dessen Erreichung das Ende der Beratung / Behandlung markiert.
Da wir Beratung als einen fortschreitenden Entwicklungs-Prozess sehen und jeder Mensch anders ist, gibt es keine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Gesprächen. In der Regel wird der nachfolgende Termin am Ende der Sitzung vereinbart.
Gibt es denn auch Erfolge bei dieser Arbeit?
Die Ergebnisse der Arbeit mit Suchtkranken sind sehr gut wissenschaftlich dokumentiert, auch im Hinblick auf die Erfolgschancen. Ganz allgemein, zeigt sich in vielen Untersuchungen, dass etwa 2/3 aller KlientInnen, die dies selbst auch so wollen, von einer Beratung/Behandlung profitieren. Ganz entscheidend für den Erfolg ist das eigene Engagement. Dies entwickelt sich aber häufig erst im Laufe eines Beratungsprozesses, ist also nicht Vorausetzung für die Kontaktaufnahme.
Werden die Informationen weitergegeben? Sind die Gespräche vertraulich? Leiten Sie Informationen an die Polizei oder das Gericht weiter? (für Konsumenten illegaler Drogen wichtig!)
Alle MitarbeiterInnen der Beratungsstelle unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und nichts geschieht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis bzw. Ihren konkreten Auftrag. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie im Rahmen einer gerichtlichen Auflage zu uns kommen. Wir überlassen es immer Ihnen selbst, Besuche der Beratungsstelle, zu denen Sie sich beispielsweise aufgrund Ihrer Auflage verpflichtet sind, selbst nachzuweisen. Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen Bescheinigungen aus. Die Grenze der Schweigepflicht kann dort gegeben sein, wo Suchtkranke für Kinder verantwortlich sind. Da wir auch das Wohl der Kinder im Blick haben, kann es in Ausnahmesituationen auch nötig sein, ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen zu handeln.
Ist die Beratung in der Suchtberatung Sigmaringen vertraulich?
Ja, als Mitarbeiterin und Mitarbeiter stehen wir unter Schweigepflicht. Wir beraten auf ihren Wunsch auch anonym.
Ich möchte als Frau nur mit einer weiblichen Beraterin sprechen. Ist das möglich?
Ja, oft fragen wir Sie schon bei der Anmeldung, ob dies für Sie wichtig ist und bemühen uns dann, Ihren Vorstellungen entgegen zu kommen.
Wenn ich mit dem Berater oder der Beraterin nicht klar komme, kann ich dann auch wechseln?
Eine Beratung oder Behandlung ist immer auch eine Frage einer vertrauensvollen Beziehung. Wenn Sie den Wunsch haben, den Berater oder die Beraterin zu wechseln, werden wir Ihren Wunsch respektieren.
Was ist, wenn es mir überhaupt nicht gefällt?
Ein Besuch der Beratungsstelle verpflichtet Sie zu nichts. Deshalb ist es alleine ihre eigene Entscheidung, ob Sie die Angebote der Beratungsstelle wahrnehmen wollen. In jedem Fall würden wir uns jedoch über eine kurze Rückmeldung freuen, auch wenn diese kritisch ist, so dass wir daraus lernen können. Falls Sie von Dritten aufegfordert wurden, die Beratungsstelle aufzusuchen, sollten Sie Ihren Abschied vorher mit uns besprechen.
Ich weiß gar nicht so richtig, ob das für mich das Passende ist?
Probieren Sie es aus. Zu uns kommen häufig Menschen, die mindestens eine Seite in sich tragen, die zweifelt oder unsicher ist und gleichzeitig aber auch eine hoffnungsvolle Seite mitbringen. Wir werden gemeinsam mit Ihnen nach hilfreichen und passenden Schritten suchen, auf dem Weg zu einer für Sie passenden Lösung. Dabei sind Ihre eigenen Zielvorstellungen und Erfahrungen sehr wichtig, denn letztendlich sind Sie die Expertin / der Experte in Ihrem Leben.
Was passiert in einer Beratung?
Ausgangspunkt jeder Beratung oder Behandlung ist für uns der Wunsch des Klienten. Zu uns kommen Menschen, die bereits recht genaue Vorstellungen haben, was Ihnen helfen wird und andere, die wissen wollen, was sie in ihrer Situation tun können. In jedem Fall werden Sie von uns Informationen erhalten über die Möglichkeiten, die zur Verfügungen stehen, sei es vor Ort oder auch im Rahmen einer Klinikbehandlung.
Darüber hinaus werden wir Sie informieren, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Entscheidung in die Wirklichkeit umzusetzen. Wir werden uns auch die Zeit nehmen, die notwendig ist, Sie darüber zu informieren, was aus unserer Sicht sinnvoll wäre. Allerdings: weder Ihre Entscheidung, noch Ihr Handeln nehmen wir Ihnen ab.
Was ist der Unterschied zwischen einer Entgiftung und einer stationären Therapie?
Eine Entgiftung findet im Krankenhaus oder in einer psychiatrischen Klinik statt. Sie ist eine medizinische Behandlung, bei der unter Zuhilfenahme von Medikamenten „die Droge“ entzogen wird und diese Medikamente anschließend langsam abgesetzt werden. Dieser Prozess dauert in der Regel bei Alkohol eine Woche, bei einer Abhängigkeit von Medikamenten kann er sich auch über Wochen hinziehen. Kostenträger bei Entgiftungen ist im Allgemeinen die Krankenkasse. Vorraussetzung ist eine Einweisung auf Krankenhauspflege, die der Hausarzt ausstellen kann. Sinnvoll ist eine Entgiftung, wenn Begleiterkrankungen so ausgeprägt oder der körperliche Zustand so schlecht sind, dass alleine schon eine Unterbrechung des Suchtmittelkonsums wichtig ist. Im anderen Fall findet eine Entgiftung vor einer Reha statt. Zeitlich so abgestimmt, dass ein nahtloser Übergang in die Rehaklinik möglich ist. Eine Entgiftung ist meist kurzfristig möglich.
Eine stationäre Therapie oder auch Reha, Kur, Entwöhnung ist eine Behandlung in einer Fachklinik für Suchterkrankungen über einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten. Kernpunkt einer Therapie ist die Psychotherapie – in der Gruppe und in Einzelgesprächen – ergänzt um Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Arbeitstherapie, wenn die Therapie wieder fit machen soll für einen oder den Arbeitsplatz. In einem gewissen Sinn gleicht eine Therapie in einer Klinik dem Aufenthalt in einem Fitnesstudio. Es wird eine förderliche Umgebung zur Verfügung gestellt, in der die Patientin oder Patient die Erfahrungen machen kann, die eine weitere Entwicklung fördern können. Die ist immer eine Leistung des Patienten. Seine Motivation oder Einstellung ist der wichtigste Erfolgsfaktor.
Da diese Behandlungen medizinische Rehabilitationsbehandlungen sind, werden sie von den Rentenversicherungen bezahlt. Neben den Behandlungskosten erhält jeder Patient eine Art Krankengeld, das Übergansgeld. Bei Rentnern oder bestimmten anderen Personen muss die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernehmen. Zwischen Antragsstellung und Beginn einer Reha liegen in der Regel zwei Monate. Es ist eine unserer Aufgaben, Menschen, die eine stationäre Reha wünschen, bei der Klärung der Kostenfrage zu unterstützen.
Es gibt ambulante und stationäre Behandlungsmöglichkeiten. Wann ist das eine besser, wann das andere?
Auch wenn für jeden Menschen unterschiedliche Bedingungen gelten mögen, gibt es doch ein paar Erfahrungswerte, die Orientierung geben können.
Stationäre Behandlung ist dann eher sinnvoll, wenn der körperliche Zustand so schlecht ist, dass eine Zeit medizinischer "Nachbehandlung" notwendig ist, wenn ein Abstand zu dem normalen Lebensumfeld (sei es Beruf oder andere Faktoren) wichtig ist, wenn es dem Betreffenden nicht mehr oder nur noch für ganz kurze Zeit möglich ist, auf seine Droge zu verzichten.
Günstige Voraussetzungen für eine ambulante Therapie liegen vor, wenn entweder das Problem begrenzt oder die Motivation und die Anstrengungen des Betreffenden ganz besondere sind. Günstig scheint zu sein, wenn berufliches und privates Umfeld eine unterstützende Funktion haben, wenn der allgemeine körperliche Zustand noch gut ist, wenn noch keine oder nur gering ausgeprägte Entzugssymptome auftreten und wenn auch die Fähigkeit, auf das Suchtmittel zu verzichten, über längere Zeit noch gegeben ist.
Kostet die Beratung etwas – wie finanziert sich eigentlich die Suchtberatungsstelle?
Zunächst beraten wir jeden und jede kostenfrei. Ab einem zweiten Gespräch erbitten wir uns eine Unkostenbeteiligung von ca. 1 – 1,5% des monatlichen Nettoeinkommens. Die ist jedoch nicht verpflichtend. Im Bereich MPU Vorbereitung und Raucherentwöhnung gibt es hier Abweichungen. Bei ambulanter Rehabilitation und Nachsorge hingegen entfällt die Unkostenbeteiligung.
Grundsätzlich erhalten wir Geld vom Landkreis, dem Land Baden-Württemberg, der katholischen Kirche. Zusätzlich erwirtschaften wir in einigen Bereichen Finanzmittel.
Mir wurde alkoholbedingt der Führerschein entzogen und ich muss eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung/“Idiotentest“) machen. Können Sie mich unterstützen?
Ja, um eine MPU positiv gestallten zu können braucht es einige Vorraussetzungen. Wir versuchen Sie objektiv zu beraten und können Ihnen gegebenenfalls ein Gruppen- oder Einzelgesprächsangebot machen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Was braucht es für Vorbedingungen, dass ich zur Suchtberatung Sigmaringen kommen kann?
Eigentlich keine. Wir beraten jede und jeden der/die zu uns kommt, gleich welche Hautfarbe, Religion etc.. Sie müssen auch nicht nüchtern sein, wenn Sie zu uns kommen. Wenn Sie allerding betrunken sind oder so unter Drogen stehen, dass ein Gespräch nicht möglich ist, vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen neuen Termin.
Wir haben Paarprobleme oder Erziehungsprobleme – sind wir bei Ihnen richtig?
Eher nein – wenn ein Suchtmittel ein großes Problem in der Beziehung oder Familie ist, dann können Sie uns gerne ansprechen. Ansonsten verweisen wir auf die EFL (Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen)
http://www.ehe-familie-lebensberatung.de
Kann ich in der Suchtberatung Sigmaringen ein Praktikum machen?
Ja, allerdings nur, wenn es über einen längeren Zeitraum veranschlagt ist, z.B. praktisches Studiensemester oder auch studienbegleitendes Praktikum – was wir leider nicht anbieten können sind ein- oder zweiwöchige Praktika.

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